Aufklärungstext gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten

Überarbeitung: 2025

INNENMINISTERIUM DER REPUBLIK TÜRKEI
PRÄSIDENTSCHAFT FÜR MIGRATIONSVERWALTUNG
Aufklärungstext gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten

Gemäß des Gesetzes Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten (“DSG“) Artikel 10 sieht unter der Überschrift "Offenlegungspflichten der Datenverantwortlichen" vor, dass der für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die Präsidentschaft für Migrationsverwaltung des Innenministeriums der Republik Türkei, verpflichtet ist, die Anschrift und Informationen, zu welchem Zweck die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, an wen und zu welchem Zweck die verarbeiteten personenbezogenen Daten weitergegeben werden können, die Methode und den Rechtsgrund für die Erhebung der personenbezogenen Daten, die Rechte, die der Inhaber der personenbezogenen Daten gegenüber dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen geltend machen kann, und die in Artikel 11 des DSG genannten Rechte zu informieren.

Dieser Aufklärungstext wurde erstellt, um die Dateninhaber gemäß der DSG und der einschlägigen Gesetzgebung zu informieren und aufzuklären.

Identität der Datenverantwortlichen

Datenverantwortlicher: Innenministerium der Republik Türkei

  • Telefon: +90 (312) 422 46 00
  • Webseite-Adresse: https://www.icisleri.gov.tr
  • E-Mail-Adresse: icisleribakanligi.kvkk@hs01.kep.tr
  • Anschrift: Devlet Mahallesi İnönü Bulvarı No: 4 PK: 06010 Çankaya/ANKARA

1. Zweck

Ihre persönlichen Daten können für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Fortsetzung der Aktivitäten des Innenministeriums der Republik Türkei Präsidentschaft für Migrationsverwaltung,
  • Die erforderlichen Studien durchführen zu können, damit der Ausländer die Dienstleistungen des Innenministeriums der Republik Türkei, Präsidentschaft für Migrationsverwaltung, in Anspruch nehmen kann,
  • Erstellung und Verwaltung von Datensätzen über ausländische Personen und Dienstleistungsempfänger,
  • Durchführung von Evaluierungs- und Analyse Studien innerhalb der rechtlichen Grenzen der ausländischen Person,
  • Informationen über möglichen Änderungen unserer Servicebedingungen und elektronischen Dienstleistungen zu vermitteln,
  • Sicherstellung der Umsetzung der Personalpolitik des Innenministeriums der Republik Türkei Präsidentschaft für Migrationsverwaltung,
  • Gewährleistung der rechtlichen und kommerziellen Sicherheit des Innenministeriums der Republik Türkei, der Präsidentschaft für Migrationsverwaltung und der Institutionen/Personen, mit denen es in Geschäftsbeziehung steht,
  • Planung der mit unseren operativen Partnern durchgeführten Arbeiten, Identifizierung und Umsetzung der Strategien des Innenministeriums der Republik Türkei, der Präsidentschaft für Migrationsverwaltung,
  • Durchführung von Forschungsstudien und Analysen, einschließlich Umfragen, um die Zufriedenheit der Dienstleistungsnutzer mit den angebotenen Dienstleistungen zu messen,
  • Behebung von Beschwerden über die den Dienstleistungsempfängern erbrachten Dienstleistungen und Bearbeitung von Anfragen auf Datenzugriff oder -korrektur,
  • Verfolgung und Durchführung von Rechtsverfahren und Kommunikationsprozessen mit anderen offiziellen Institutionen,
  • Pflege der Beziehungen zu den Dienstleistungsempfängern und Überwachung der Unternehmensführungs- und -Verwaltungsaktivitäten,
  • Erstellung und Aktualisierung von Effizienzberichten durch Einholung von Informationen über die Entwicklung des Dienstleistungsangebots durch Ausländer,
  • Vereinfachung des Austauschs in den sozialen Medien im Rahmen des geleisteten Dienstes,
  • Planung von Informationssicherheitsprozessen, Aufbau und Verwaltung der informationstechnischen Infrastruktur,
  • Durchführung von Risikosteuerung, Gewährleistung der Geschäftskontinuität, Verfolgung von Vertragsprozessen oder rechtlichen Anforderungen,
  • Durchführung der Aktivitäten und Verfahren der Präsidentschaft für Migrationsverwaltung,
  • Pflege der Beziehungen zwischen den Ausländern und der Präsidentschaft für Migrationsverwaltung und Überwachung der Unternehmensführungs- und -Verwaltungsaktivitäten,
  • Durchführung von Finanz-, Buchhaltungs- und finanziellen Transaktionen sowie Durchführung des Risikosteuerung durch die Migrationsverwaltung,

2. Methode und Rechtsgrundlagen für die Erhebung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß den in den Artikeln 5 und 6 des Gesetzes Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten dargelegten Grundsätzen erhoben:

  • Die offene Zustimmung der betroffenen Person in den Fällen, in denen es zwingend erforderlich ist, die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person einzuholen,
  • die Bestimmungen des einschlägigen Gesetzes, wenn dies ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist,
  • sofern es in direktem Zusammenhang mit der Begründung oder Erfüllung eines Vertrages steht, es notwendig ist, die personenbezogenen Daten der Vertragsparteien zu verarbeiten,
  • es für den Inhaber der Datenverarbeitung zwingend erforderlich ist, um seine rechtliche Verpflichtung zu erfüllen,
  • die Datenverarbeitung ist für die Begründung, die Ausübung oder den Schutz eines Rechts zwingend erforderlich,
  • die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich, sofern dadurch die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht beeinträchtigt werden,

Die Daten werden vom Innenministerium der Republik Türkiye, Präsidentschaft für Migrationsverwaltung, über Kanäle wie Antragsformulare, Mitgliedschafts- und Kontaktformulare auf der Webseite, Anmeldeformulare für das E-Bulletin auf der Webseite, Cookies, Vorstellungsgespräche, Bewerbungsformulare verarbeitet, um die Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den im Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten und anderen Rechtsvorschriften festgelegten Grundsätzen und Verfahren durchzuführen, um die in diesem Offenlegungstext genannten Zwecke und rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

3. Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

3.1. Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte im Inland

Ihre personenbezogenen Daten können – im Rahmen der in der Politik zum Schutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie der Politik zum Schutz und zur Verarbeitung besonders sensibler personenbezogener Daten genannten Zwecke – an folgende Stellen weitergegeben und übermittelt werden: Direkte und indirekte Geschäftspartner der Generaldirektion für Migrationsmanagement, Eventunternehmen, Digitalagenturen, Callcenter-Dienstleister, Prüfungsunternehmen, Banken, Finanzinstitute, Beratungsfirmen in den Bereichen Recht, Steuer usw., Versicherungsunternehmen und sonstige Geschäftspartner; außerdem an im Inland ansässige Dritte, von denen Dienstleistungen in den Bereichen Speicherung, Archivierung, Informationstechnologie (Server, Hosting, Software, Cloud-Computing), Sicherheit und Callcenter bezogen werden. Darüber hinaus können Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der in Artikel 6 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten festgelegten Bedingungen und Zwecke für die Verarbeitung personenbezogener Daten mit gesetzlich befugten öffentlichen Institutionen und Organisationen sowie privaten Personen geteilt und übermittelt werden.

3.2. Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte im Ausland

Gemäß Artikel 9 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten kann die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland unter folgenden Umständen erfolgen:

  • Vorliegen der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person,
  • Bei der Datenübermittlung in Länder mit angemessenem Datenschutzniveau (von der Behörde als sicher eingestufte Länder), wenn die im Gesetz vorgesehenen Bedingungen vorliegen (die in Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 3 genannten Voraussetzungen),
  • Bei der Datenübermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau, wenn die im Gesetz vorgesehenen Bedingungen vorliegen (die in Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 3 genannten Voraussetzungen), sofern die Datenverantwortlichen im Ausland ein schriftliches Versprechen eines angemessenen Schutzes abgeben und die Genehmigung der Behörde vorliegt.

Wenn die Institution personenbezogene Daten an im Ausland ansässige Dritte übermittelt, die als Datenverantwortliche handeln, legt die Datenschutzbehörde (Kişisel Verileri Koruma Kurumu) gemäß Artikel 9 des DSG die Mindestanforderungen fest. In Fällen, in denen beide Parteien als Datenverantwortliche fungieren, wird eine von beiden Parteien unterzeichnete Verpflichtungserklärung der Datenschutzbehörde vorgelegt. Die Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt erst nach Genehmigung durch die Datenschutzbehörde; ohne diese Genehmigung wird keine Datenübermittlung an die betreffenden Dritten im Ausland vorgenommen.

4. Rechte der betroffenen Person

Gemäß Artikel 11 des DSG haben Sie das Recht, wenn Sie sich an das Innenministerium der Republik Türkei wenden; zu erfahren, ob Ihre persönlichen Daten verarbeitet worden sind oder nicht, falls sie verarbeitet worden sind, haben Sie das Recht, Informationen darüber zu verlangen, Sie haben das Recht zu erfahren, zu welchem Zweck Ihre persönlichen Daten verarbeitet werden und ob sie ihrem Zweck entsprechend verwendet werden, Sie haben das Recht zu erfahren, an welche Dritten Ihre persönlichen Daten im Inland/Ausland weitergegeben werden, Sie haben das Recht, die Berichtigung Ihrer persönlichen Daten zu verlangen, falls sie unvollständig oder unrichtig verarbeitet worden sind, und die Mitteilung der in diesem Rahmen vorgenommenen Transaktion an Dritte zu verlangen, an die persönliche Daten weitergegeben werden, Sie haben das Recht, die Löschung oder Vernichtung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn die Gründe, die eine Bewertung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach den Grundsätzen des Zwecks, der Dauer und der Rechtmäßigkeit erfordern, wegfallen, und Sie haben das Recht zu verlangen, dass die in diesem Rahmen vorgenommene Transaktion Dritten mitgeteilt wird, an die personenbezogene Daten übermittelt werden, Sie haben das Recht, sich diesem Ergebnis zu widersetzen, wenn sich ein Ergebnis zu Ihren Ungunsten ergibt, wenn Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten ausschließlich durch automatisierte Systeme analysiert werden, Sie haben das Recht, den Ersatz des Schadens zu verlangen, wenn Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet werden und Ihnen aus diesem Grund ein Schaden entsteht.

Ihre gemäß dem DSG entstehenden Anträge an unser Ministerium können Sie schriftlich durch das Ausfüllen des „Antragsformulars des Datensubjekts“ (Veri Sahibi Başvuru Formu) oder mit anderen Methoden, die von der Datenschutzbehörde (Kişisel Verileri Koruma Kurumu) festgelegt werden, übermitteln. Sie können das Antragsformular des Datensubjekts unserem Ministerium persönlich mit Dokumenten zur Identitätsfeststellung übergeben, per registrierter E-Mail (KEP) an die Adresse icisleribakanligi.kvkk@hs01.kep.tr senden oder per Post oder über einen Notar an die Adresse “Devlet Mahallesi İnönü Bulvarı No:4 PK: 06010 Çankaya/Ankara“ senden.

Unser Ministerium wird Ihre Anträge gemäß Artikel 13 des DSG je nach Art des Antrags und spätestens innerhalb von 30 (dreißig) Tagen kostenlos abschließen. Sollte der Vorgang jedoch zusätzliche Kosten erfordern, können die von der Behörde festgelegten Gebühren von Ihnen verlangt werden. Im Falle der Ablehnung des Antrags werden Ihnen der oder die Ablehnungsgründe schriftlich oder elektronisch mit Begründung mitgeteilt.

Dieser Aufklärungstext kann bei Bedarf von unserem Ministerium aktualisiert werden. Im Falle einer Revision können Sie die aktuellste Version dieses Aufklärungstextes über unsere Anschlagtafeln und unsere Webseite einsehen.

Sie können die Änderungen im Rahmen der Gesetzgebung und unserer Praxis in Bezug auf personenbezogene Daten immer auf der entsprechenden Seite unserer Webseite verfolgen.

Antragsformular des Datensubjekts 79 KB herunterladen.

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